SCHWERPUNKT Google Buchsuche
Gutenbergs Erbe per Mausklick: Tücken eines digitalen Geniestreichs
Ausgangsbild: Daniel Neugebauer | Bild unter Lizenz CC-BY-SA
Im Jahr 2002 beginnt Google abseits des Lichtes der Öffentlichkeit mit einem Vorhaben gigantischen Ausmaßes: Das Unternehmen erfasst den vollständigen Inhalt von Millionen Büchern und macht ihn für Computer lesbar. Das Ziel des Mammut-Projektes: Wer bei Google einen Suchbegriff eingibt soll nicht nur die passenden Webseiten sehen, sondern auch gleich die zugehörigen Bücher und relevanten Ausschnitte aus deren Inhalt präsentiert bekommen.
Google arbeitete beim Scannen der Bücher mit Bibliotheken zusammen, hatte aber weder von Autoren noch Verlagen eine Zustimmung, die Bücher ausschnittsweise im Internet anzuzeigen. Autorenverbände und Verlage verklagten daraufhin Google in den USA und behaupteten die Verletzung ihrer Urheberrechte. Google argumentierte, die Darstellung einzelner Ausschnitte sei eine "faire Nutzung" nach US-Recht und erlaubt, weil mit dem Dienst lediglich der Zugang zu Büchern erleichtert werde.
Google Book Settlement: Langer Weg zur Einigung
Seit drei Jahren verhandeln die Parteien nun, um eine gütliche Einigung zu erzielen, sodass die US-Gerichte die Frage der "fairen Nutzung" nicht beantworten müssen.
Nach einer zunächst ausgehandelten Vereinbarung sollte Google an die Verlage und Autoren insgesamt 125 Mio. Dollar bezahlen. Außerdem hätte Google Autoren und Verlage an den Einnahmen der Buchsuche mit 63 % beteiligt, etwa an den Werbeerlösen, die Google erzielt, wenn der Suchprimus Werbung neben den Suchergebnissen der Buchsuche anzeigt. Der Vergleich wurde nicht wirksam: Soll eine Sammelklage durch Vergleich beigelegt werden, muss dieser nach amerikanischem Recht "angemessen" sein und das Gericht muss dies feststellen. Nachdem das amerikanische Justizministerium und ausländische Regierungen erhebliche Bedenken geäußert und Nachbesserungen gefordert hatten, wurde ein neuer Vergleichsentwurf erarbeitet, der am 13. November 2009 auf den Tisch kam.
Dieser erfasst nur noch Werke, die in den USA, Kanada, Australien oder Großbritannien veröffentlicht oder in den USA urheberrechtlich registriert wurden. Deutsche Autoren sind damit kaum mehr betroffen. Google darf nach dem neuen Einigungsmodell 20 % des Inhaltes eines verwaisten Buches kostenlos zur Verfügung stellen, den gesamten Buchinhalt dagegen nur, wenn der Kunde zahlt. Verwaiste Bücher sind Titel, deren Urheber nicht oder kaum mehr zu erreichen sind und die entsprechend nicht mehr gefragt werden, ob sie mit der digitalen Erfassung einverstanden sind. Für alle anderen Bücher, die noch den Schutz des Urheberrechts genießen, gilt: Google kann die bereits gescannten Bücher in seiner Datenbank behalten aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Rechteinhaber für die Suche verwenden oder als digitales Buch verkaufen. Außerdem hat Google auf Wunsch des Urhebers bzw. Verlages die Werke aus seiner Datenbank zu löschen. Der zuständige Richter hat diesen Vorschlag vorläufig gebilligt, die abschließende Anhörung findet aber erst 2010 statt.
Fluch und Segen Sammelklage
Der klagende Autorenverband hat 8000 Mitglieder. Nicht viel in Anbetracht der Millionen betroffenen Büchern. Warum also überhaupt die Aufregung um das Verfahren und den Vergleich? Die Antwort findet sich in einer Besonderheit des amerikanischen Prozessrechts: der Sammelklage. Bei ihr stehen auf Klägerseite nur einige Vertreter einer ganzen Gruppe von Betroffenen. Die Kläger tragen vor, durch das Verhalten des Beklagten sei einer Gruppe von Pesonen ein ähnlicher Schaden entstanden. Diese Gruppe repräsentieren die Kläger dann vor Gericht. Der klagende Autorenverband vertritt damit all die Millionen anderen Urheber von Büchern, deren Rechte Google möglicherweise verletzt hat.
Ein Vergleich zwischen den Parteien hätte entsprechend Wirkung auch für die anderen gescannten Werke: Google erhält durch eine gütliche Einigung in dem Rechtsstreit mit einem Schlag die Erlaubnis, sämtliche verwaisten Bücher in der online-Suche auszuspucken. Ein faktisches Monopol, denn potentielle Suchmaschinen-Konkurrenten wie Amazon, Microsoft oder Yahoo würden kaum je in den Genuss einer solchen Sammellizenz gelangen. Sie müssten sich erst verklagen lassen und einen ähnlichen Vergleich schließen; ein viel zu riskantes Unterfangen. Der Fluch der Sammelklage hätte so für Google zum Monopolsegen werden können.

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