Zusammenfassung
Die folgende Zusammenfassung
ist nicht Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: verbindlich ist
ausschließlich der Wortlaut der Geschäftsbedingungen selbst (siehe unten).
Inhalt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unsere
Vertragsbeziehung zu Ihnen, wenn Sie sich als Mitglied für unseren
Redaktionsbereich registrieren.
Eingestellte Texte: Wenn Sie Artikeltexte einstellen, können Sie selbst
festlegen, in welchem Umfang wir diese verwerten dürfen: Als Minimum erlauben
Sie uns, Ihre Texte online zu verwerten, zunächst exklusiv. Nach zwei Monaten
dürfen Sie die Texte auch selbst online verwerten, allerdings müssen Sie dann
sicherstellen, dass Suchmaschinen den Text nicht ein zweites Mal in ihren Index
aufnehmen.
Eingestellte Bilder: Bei eingestellten Bildern geben Sie uns ein einfaches
(nicht-ausschließliches) Nutzungsrecht zur online-Nutzung. Wenn das Bild nicht
von Ihnen stammt, sondern z.B. unter einer "Creative Commons" Lizenz
steht, müssen Sie dies beim Hochladen des Bildes angeben.
Verantwortlichkeit für
Inhalte: Stellen Sie Inhalte nur ein,
wenn Sie hierzu berechtigt sind und keine Rechte Dritter oder Gesetze
verletzen. Bei Verstößen müssen Sie uns entschädigen. Dies gilt für Artikel,
Kommentare, Bewertungen, sonstigen Text, Bilder und andere Dateien.
Auszahlung und Abrechnung: Wir zahlen Ihnen einen Anteil an unseren
Gesamt-Bruttoerlösen aus. Die Höhe Ihres Anteils ermitteln wir anhand eines
Punktesystems, das Umfang, Qualität und Erfolg Ihrer Mitarbeit berücksichtigt. Sie
bekommen von uns per E-Mail eine Abrechnung mit allen wichtigen Informationen. Wenn
Sie dies wünschen, spenden wir in Ihrem Namen den auf Sie entfallenden Anteil
für die SOS Kinderdörfer.
Geheimhaltung: Was Sie aus dem Redaktionsbereich erfahren, dürfen
Sie nur für redaktionsinterne Zwecke verwenden und müssen die erlangte
Information vertraulich behandeln.
Vertragsende: Sie und wir können den Vertrag jederzeit fristlos beenden,
von Ihnen eingestellte Inhalte müssen wir am Vertragsende nicht löschen, aber
auf Wunsch Ihren Namen unkenntlich machen.
Verletzung Ihrer Rechte. Wenn Sie glauben, durch unsere Webseite in Ihren
Rechten verletzt zu sein, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen und
Gelegenheit zur Abhilfe geben, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen für Redaktions-Mitglieder
Stand: 10. Januar
2010
1.
Geltungsbereich
1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche
Beziehung zwischen der netzpublik GmbH, Treffauer Straße 28, 81373 München
("netzpublik" oder "wir") und dem Nutzer, der sich auf der
Webseite netzpublik.de als Mitglied der netzpublik online-Redaktion registriert
hat ("Mitglied", netzpublik und das Mitglied jeweils
"Partei", gemeinsam "Parteien") in Bezug auf die Benutzung
des Redaktionsbereichs ("Vertrag").
1.2.
Unsere "Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Besucher"
gelten ergänzend zu diesem Vertrag.
2.
Definitionen
In diesem Vertrag verwendete Begriffe haben die
folgende Bedeutung:
2.1.
"Artikeltexte"
sind sämtliche Texte, die das Mitglied auf der Webseite eingibt, und die zur
Veröffentlichung im Leserbereich bestimmt sind, insbesondere Artikelentwürfe,
Bildunterschriften oder sonstige Begleittexte.
2.2.
"Inhalte" ist
alles was das Mitglied auf der Webseite einstellt, insbesondere Kommentare, Arbeitsgruppen-Beiträge,
Artikeltexte, an andere Mitglieder versendete Nachrichten, Bilder und sonstige hochgeladene
oder eingebundene Dateien.
2.3.
"Leserbereich"
ist der Teil der Webseite, der nicht zum Redaktionsbereich gehört.
2.4.
"Magazin"
ist das auf der Webseite präsentierte Online-Magazin mit dem Titel
"netzpublik".
2.5.
"netzpublik"
ist die netzpublik GmbH, Treffauer Straße 28, 81373 München.
2.6.
"Redaktionsbereich"
ist der Teil der Webseite, der nur Redaktions-Mitgliedern zur Verfügung steht.
2.7.
"Redaktions-Mitglieder"
sind Nutzer der Webseite, die sich mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort
registriert haben und dadurch Zugang zum Redaktionsbereich erhalten haben.
2.8.
"SOS Kinderdörfer" ist der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. SOS-Kinderdörfer weltweit.
2.9.
"Webseite" ist
die Gesamtheit aller Seiten, die unter der Domain netzpublik.de erreichbar
sind.
3.
Registrierung und Freischaltung
3.1.
Registrierung. Um
Zugang zum Redaktionsbereich zu erhalten, muss sich der Nutzer auf der Webseite
als Redaktions-Mitglied registrieren. Für die Registrierung wird eine gültige E-Mail
Adresse und ein selbstgewähltes Passwort benötigt. Mit Absendung der
Registrierung kommt zwischen netzpublik und dem Nutzer dieser Vertrag zu Stande.
Das registrierte Mitglied kann sich unmittelbar im Anschluss im
Redaktionsbereich umsehen.
3.2.
E-Mail-Adresse des
Mitglieds. Auf die angegebene E-Mail Adresse darf ausschließlich das Mitglied
zugreifen können; eingehende E-Mails sollten regelmäßig gelesen werden.
3.3.
Freischaltung der
Mitgliedschaft. Um im Redaktionsbereich voll mitarbeiten zu können,
insbesondere eigene Artikel zu verfassen, fremde zu bewerten oder zu
korrigieren, muss die Mitgliedschaft freigeschaltet werden. Für die
Freischaltung gibt das Mitglied seinen wirklichen Namen und seine
Privatanschrift an. netzpublik schickt dem Mitglied dann einen individuellen
Freischalte-Code; nach dessen Eingabe ist die Mitgliedschaft freigeschaltet. Freigeschaltet
werden kann nur, wer volljährig ist. Freischaltung und Mitgliedschaft sind
kostenlos. Ein Anspruch des Mitglieds auf Freischaltung besteht nicht.
3.4.
Änderungen.
Änderungen der E-Mail-Adresse oder Anschrift teilt das Mitglied netzpublik
zeitnah mit.
3.5.
Facebook-Connect. Alternativ zu Ziffer 3.1 und 3.3 kann sich der
Nutzer auch über seine Facebook-Zugangsdaten bei netzpublik registrieren und so
Zugang zum Redaktionsbereich erhalten ("Facebook-Connect"). Mit
erstmaliger Eingabe der Facebook-Zugangsdaten kommt zwischen dem Nutzer und
netzpublik dieser Vertrag zu Stande. netzpublik kann bei einer Registrierung
über Facebook-Connect auf eine Freischaltung der Mitgliedschaft verzichten und
dem Nutzer sofort vollen Zugang zum Redaktionsbereich gewähren. In diesem Fall
behält sich netzpublik das Recht vor, das Facebook Profil des Nutzer zu besuchen
und den Nutzer über Facebook zu kontaktieren. netzpublik kann das Mitglied dann
nach eigenem Ermessen bitten, seinen Namen durch Angabe einer Adresse und Eingabe
eines per Post zugesandten Freischalte-Codes zu verifizieren. Ohne eine solche Verifizierung
behält sich netzpublik das Recht vor die Freischaltung zurücknehmen.
4.
Verpflichtungen von netzpublik
4.1.
Zugang zur Redaktion.
netzpublik gewährt dem Mitglied Zugang zu dem Redaktionsbereich des Magazins.
Dieser ermöglicht dem Mitglied redaktionell an dem Magazin mitzuwirken. netzpublik
kann den Zugang während Wartungs- oder Störzeiten vorübergehend ausschließen.
4.2.
Weitere
Verpflichtungen. netzpublik zahlt auf Wunsch an das Mitglied einen
Anteil an den Gesamt-Bruttoerlösen nach Maßgabe von Ziffer 11 aus. Weitere
Verpflichtungen von netzpublik ergeben sich aus Ziffer 10 (Freistellung).
4.3.
Kein Anspruch auf
Veröffentlichung. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung
seiner Artikeltexte oder auf eine bestimmte Gestaltung des Lese- oder
Redaktionsbereichs.
5.
Verpflichtungen des Mitglieds
5.1.
Sorgfalt. Das
Mitglied wird bei seiner Mitarbeit im Redaktionsbereich die gebotene Sorgfalt beachten,
die ein hochwertiges Online-Magazin erfordert, das sich an den journalistischen
Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Neutralität, Transparenz und Trennung von
Meinung und Tatsachen misst. Dies gilt insbesondere beim Einstellen von
Inhalten oder Prüfen fremder Artikelentwürfe. Das Mitglied wird insbesondere
a)
Hilfetexte, deren Kenntnisnahme und Beachtung es durch ein
gesondertes Kästchen ausdrücklich bestätigt, aufmerksam lesen und beachten, und
b)
keine Gefälligkeitsbewertungen abgeben, keine PR oder
Werbung einstellen und mögliche Interessenskonflikte offen legen.
5.2.
Keine Werbung. Das
Mitglied wird die Kommentarfunktion, Profildaten anderer Redaktions-Mitglieder
und das redaktionsinterne Nachrichtensystem nicht für Werbezwecke missbrauchen.
5.3.
Anweisungen von
Mitarbeitern. Anweisungen von Mitarbeitern von netzpublik in Bezug auf
die redaktionelle Arbeit wird das Mitglied befolgen, z.B. wenn ein Mitarbeiter
einem Mitglied das Einstellen von Bildern aus bestimmten Quellen wegen
rechtlicher Bedenken untersagt.
5.4.
Passwort und Zugang.
Das zur Anmeldung verwendete Passwort ist vom Mitglied geheim zu halten und Dritten
nicht bekannt zu geben, auch nicht im Rahmen von "Single-Sign-On"-Diensten.
Das Mitglied wird den Zugang zum Redaktionsbereich nicht Dritten überlassen
oder gemäß den Weisungen eines Dritten nutzen. Der Zugang zum Redaktionsbereich
darf nicht durch Skripte (z. B. "Bots" oder "Crawler") oder
andere Software als Internet-Browser genutzt werden.
5.5.
Auftreten nach außen.
Das Mitglied wird den Anschein vermeiden, Mitarbeiter von netzpublik zu sein. Bei
Ansprache Dritter sind die einschlägigen werberechtlichen Bestimmungen zu beachten
(z. B. kein Versand von Massenversand von E-Mails mit Einladung in den Redaktionsbereich).
5.6.
Nutzungsrechte,
Freistellung und Geheimhaltung. Das Mitglied räumt netzpublik an den vom
Mitglied eingestellten Texten und Bildern Nutzungsrechte gemäß Ziffern 6 und 7 ein,
verpflichtet sich zur Freistellung gemäß Ziffer 10 und Geheimhaltung nach
Ziffer 12.
6.
Einräumung von Nutzungsrechten an Texten
6.1.
Eingestellte Texte.
Das Mitglied räumt netzpublik an allen vom Mitglied eingestellten Kommentaren,
Arbeitsgruppen-Beiträgen, Artikeltexten und sonstigen Texten unmittelbar mit deren
Eingabe das einfache (nicht-ausschließliche) Recht ein, die Texte im
Redaktionsbereich für redaktionelle Zwecke (z.B. gemeinsame Bearbeitung oder
Überprüfung) oder im Einzelfall im Leserbereich zur Anwerbung weiterer Redaktions-Mitglieder
öffentlich zugänglich zu machen, sowie zu diesen Zwecken zu speichern und zu
vervielfältigen.
6.2.
Entwürfe. An
Artikeltexten, die das Mitglied als "Entwurf" gekennzeichnet hat,
räumt das Mitglied netzpublik darüber hinaus das Recht ein, den Text selbst
oder durch andere Redaktions-Mitglieder beliebig bearbeiten zu lassen. Das
Mitglied hat dabei die Möglichkeit, Änderungen durch andere Redaktions-Mitglieder
abzulehnen.
6.3.
Endfassungen. An
Artikeltexten, die das Mitglied als "Endfassung" gekennzeichnet hat räumt
das Mitglied netzpublik Nutzungsrechte ein, deren Umfang sich nach dem vom
Mitglied für den jeweiligen Artikel gewählten Lizenzmodell bestimmt:
a)
"Nur Online-Verwertung, ausschließlich"
Das Mitglied räumt netzpublik das zeitlich unbeschränkte, weltweite,
unwiderrufliche und ausschließliche Recht ein, die Artikeltexte ganz oder
auszugsweise, unentgeltlich oder gegen Entgelt öffentlich zugänglich zu machen
auf beliebigen, eigenen oder fremden Rechnern (z.B. Webservern) und Speichermedien
für den Zugriff durch oder die Aussendung an beliebige mobile und stationäre
Endgeräte (z.B. PC, Laptop, Handy, PDAs, Smartphones, eBooks, Set-Top-Boxen,
Fernseher) und mittels beliebiger Übertragungswege (DSL, Kabel, Satellit,
Mobilfunk) und -protokolle (z.B. IP-Protokoll, DVB, GSM, UMTS).
b)
"Online Verwertung, ausschließlich;
Print-Verwertung einfach"
Das Mitglied räumt netzpublik die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 6.3.a) ein und
zusätzlich das zeitlich unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche und einfache (nicht-ausschließliche)
Recht, die Artikeltexte ganz oder auszugsweise unentgeltlich oder gegen Entgelt
in eigenen oder fremden gedruckten Medien zu vervielfältigen (Zeitungen,
Zeitschriften, Bücher etc.).
c)
"Online- und Print-Verwertung, jeweils
ausschließlich"
Das Mitglied räumt netzpublik die Nutzungsrechte nach 6.3.a) und 6.3.b) ein.
Die Nutzungsrechte nach Ziffer 6.3.b) werden jedoch als ausschließliche
Nutzungsrecht eingeräumt.
6.4.
Bearbeitungsrecht von
netzpublik. Die netzpublik nach dieser Ziffer 6 eingeräumten Rechte
umfassen auch folgende Bearbeitungsrechte:
a)
netzpublik darf Rechtschreib-, Grammatik- und
Zeichensetzungsfehler in den Artikeltexten korrigieren und Formatierungsfehler
beseitigen.
b)
netzpublik, darf die Artikeltexte mit anderen redaktionellen
Inhalten ergänzen oder kombinieren und mit Werbung umgeben.
c)
netzpublik, darf die Artikeltexte in beliebige Formate konvertieren,
z.B. in eine PDF-Datei, eine Bilddatei oder ein für eBooks lesbares Format.
6.5.
Weitere Verwertungen,
Nutzung für Werbung. Die nach dieser Ziffer6 eingeräumten Rechte
umfassen zudem das Recht, im erforderlichen Umfang die Artikeltexte zu
speichern und zu vervielfältigen (z. B. im lokalen Speicher eines eBooks), die
Artikeltexte dauerhaft in Archive einzustellen, zu Zwecken der Werbung für
eigene Produkte oder Dienste zu nutzen, und den Artikeltext ganz oder
auszugsweise bei Dritten (z. B. Portalen, Nachrichten-Aggregatoren, Mikroblogs
oder Social-News Seiten) einzustellen oder zum Abruf bereitzuhalten (z. B. als
RSS-Feed) oder per elektronischer Post (e-Mail, Google Wave, Newsletter etc.)
zu verbreiten.
6.6.
Unterlizenzen,
Übertragbarkeit. netzpublik erhält das Recht, die eingeräumten Rechte unentgeltlich
oder gegen Entgelt an Dritte unterzulizenzieren oder an Dritte zu übertragen.
6.7.
Bearbeitungen fremder
Artikel durch das Mitglied. An den Bearbeitungen, die das Mitglied an
Artikeltexten anderer Redaktions-Mitglieder vornimmt, räumt das Mitglied
netzpublik Nutzungsrechte in dem selben Umfang ein, wie sie der Autor des
bearbeiteten Artikels netzpublik eingeräumt hat oder später einräumt.
6.8.
Rücklizenz. netzpublik
räumt dem Mitglied das Recht ein, vom Mitglied eingestellte Texte ab zwei Monate
nach deren Veröffentlichung im Magazin selbst online zu verwerten,
vorausgesetzt, es ist sichergestellt, dass der Artikeltext aufgrund der
Verwertung durch das Mitglied weder ganz noch in Teilen in Suchmaschinen
aufgenommen wird. Dies kann sichergestellt werden, indem der Artikel in einem
zugangsgeschützten Bereich veröffentlicht wird oder die entsprechenden HTML-Seiten
mit einem NOINDEX-Metatag versehen werden.
7.
Einräumung von Nutzungsrechten an Bildern
7.1.
Das Mitglied räumt hiermit an allen vom Mitglied im
Redaktionsbereich eingestellten Bildern (einschließlich Grafiken,
Illustrationen oder Profilbildern) und an Bearbeitungen fremder Bilder durch
das Mitglied mit dem Hochladen die Nutzungsrechte gemäß Ziffern 7.2 bis 7.5 ein,
sofern sich aus Ziffer 7.6 nichts Abweichendes ergibt.
7.2.
Nutzungsrecht an
Bildern. Das Mitglied räumt netzpublik das zeitlich unbeschränkte,
weltweite, unwiderrufliche einfache (nicht-ausschließliche) Recht ein, die
Bilder unentgeltlich oder gegen Entgelt öffentlich zugänglich zu machen auf
beliebigen eigenen oder fremden Rechnern (z.B. Webservern) und Speichermedien für
den Zugriff durch oder die Aussendung an beliebige mobile und stationäre
Endgeräte (z.B. PC, Laptop, Handy, PDAs, Smartphones, eBooks, Set-Top-Boxen,
Fernseher) und mittels beliebiger Übertragungswege (DSL, Kabel, Satellit,
Mobilfunk) und -protokolle (z.B. IP-Protokoll, DVB, GSM, UMTS). Dies schließt
das Recht ein, die Bilder für diese Zwecke zu speichern und zu vervielfältigen.
7.3.
Bearbeitungsrecht von
netzpublik. Die netzpublik nach Ziffer 7.2 eingeräumten Rechte umfassen auch
das folgende Bearbeitungsrecht:
a)
netzpublik darf das Bild vergrößern, verkleinern,
beschneiden, mit Text und Bildern überlagern, angemessen komprimieren und in
andere Dateiformate konvertieren.
b)
netzpublik, darf die Bilder zusammen mit Werbung oder anderen
redaktionellen Inhalten darstellen.
7.4.
Weitere Verwertungen,
Nutzung für Werbung. Ziffer 6.5 gilt für Rechte an Bildern entsprechend.
7.5.
Unterlizenzen,
Übertragbarkeit. Ziffer 6.6 gilt für Rechte an Bildern entsprechend.
7.6.
Geltung fremder Lizenzbedingungen.
Hat das Mitglied auf dem Formular für das Einstellen von Bildern im Abschnitt
"Quelle / Lizenz" angegeben, dass es sich um ein Bild eines Dritten
handelt, das fremden Lizenzbestimmungen unterliegt (z.B. einem Mustervertrag
der Creative Commons Organisation), so gehen im Falle eines Widerspruchs die
fremden Lizenzbedingungen diesem Vertrag vor, jedoch nur, wenn die folgenden Voraussetzungen
erfüllt sind:
a)
das Mitglied hat in dem Eingabeformular auf die Geltung
der fremden Lizenzbedingungen klar hingewiesen und einen Link auf die
anwendbaren Lizenzbedingungen angegeben oder die fremden Lizenzbedingungen
einkopiert, und
b)
die fremden Lizenzbedingungen gestatten netzpublik das
Bild auf der Webseite zur redaktionellen Nutzung dauerhaft öffentlich
zugänglich zu machen und in dem in Ziffer 7.3 beschriebenen Umfang zu
bearbeiten, und
c)
das Mitglied hat sichergestellt, dass die fremden
Lizenzbedingungen durch die Nutzung im Magazin nicht verletzt werden,
insbesondere erforderliche Hinweise und Verlinkungen auf Urheber, Quelle und
Lizenzbedingungen aufgenommen wurden.
8.
Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte
8.1.
Rechtmäßigkeit.
Das Mitglied verpflichtet sich, nur rechtmäßige Inhalte einzustellen. Das
Mitglied darf insbesondere keine Inhalte einstellen, die gegen das
Urhebergesetz, Vorschriften des Jugendschutzes, des Strafgesetzbuchs,
Betäubungsmittelgesetzes oder Arzneimittelgesetzes verstoßen, die fremde
Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten
Gewerbebetrieb verletzen oder wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.
8.2.
Property Release und
Model Release. Bei Bildern, die das Eigentum oder den Besitz
anderer darstellen, muss, soweit erforderlich, eine diesbezügliche
Freigabeerklärung vom jeweiligen Berechtigten vorliegen (sog. Property
Release). Bei Bildern
von Personen oder Personengruppen muss von den
erkennbaren Personen, soweit erforderlich, eine Freigabeerklärung hinsichtlich
der Nutzung ihres Bildnisses vorliegen (sog. Model Release).
9.
Verfügungsbefugnis an den eingestellten Inhalten
9.1.
Verfügungsbefugnis.
Das Mitglied verpflichtet sich, nur solche Inhalte einzustellen, für die das Mitglied
über alle Rechte verfügt, die erforderlich sind, um netzpublik die nach diesem
Vertrag vorgesehenen Rechte einzuräumen (Ziffern 6, 7.1 bis 7.5) bzw. bei denen
die Voraussetzungen nach Ziffer 7.6 erfüllt sind.
9.2.
Urheberrecht. Insbesondere
muss das Mitglied, sofern es einen Beitrag nicht vollständig selbst verfasst
oder ein Bild nicht selbst erstellt hat, über die erforderlichen urheberrechtlichen
Nutzungsrechte verfügen.
10.
Gegenseitige Freistellungspflicht
10.1. Pflicht
zur Freistellung. Jede Partei stellt die jeweils andere Partei von Ansprüchen
Dritter gegen die andere Partei frei, bietet der anderen Partei angemessene
Unterstützung bei der Rechtsverteidigung und erstattet der anderen Partei die
Kosten der Rechtsverteidigung, wenn die Ansprüche des Dritten darauf beruhen,
dass die zur Freistellung verpflichtete Partei schuldhaft ihre Pflichten aus
diesem Vertrag verletzt hat. Insbesondere stellt das Mitglied netzpublik von
Ansprüchen Dritter gegen netzpublik frei, die auf der Behauptung beruhen, die
vom Mitglied eingestellten Inhalte verletzten Urheber- oder
Persönlichkeitsrechte des Dritten oder seien in sonstiger Weise rechtswidrig.
10.2. Voraussetzungen
für Freistellungspflicht. Voraussetzung für Freistellungsansprüche nach
Ziffer 10.1 ist, dass die freizustellende Partei die andere Partei über geltend
gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informiert, keine Zugeständnisse oder
Anerkenntnisse abgibt und es der anderen Partei ermöglicht, auf deren Kosten
alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zu führen.
10.3. Unanwendbarkeit
bei Rücklizenz. Auf die Rücklizenz nach Ziffer 6.8 findet die
Freistellungspflicht von netzpublik keine Anwendung.
11.
Auszahlung und Abrechnung
11.1. Grundsatz.
netzpublik zahlt während der Laufzeit dieses Vertrages und ein Jahr darüber
hinaus an das Mitglied einen individuellen Anteil an den Gesamt-Bruttoerlösen
des Magazins nach Maßgabe dieser Ziffer 11 aus oder spendet den Anteil für das
Mitglied an die SOS Kinderdörfer. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass
das Mitglied netzpublik seinen Namen und Adresse mitgeteilt hat.
11.2. Gesamt-Bruttoerlöse.
Die Gesamt-Bruttoerlöse sind die Summe folgender netzpublik tatsächlich
zugeflossener Einnahmen aus dem Magazin (ohne vereinnahmte Umsatzsteuer):
a)
Einnahmen aus der Einblendung von Werbung auf der Webseite.
b)
Einnahmen aus der Einräumung oder Übertragung von
Nutzungsrechten an den Inhalten des Magazins an Dritte.
c)
Einnahmen aus Sponsoring- und Kooperationsverträgen.
Die Aufzählung in Ziffer 11.2.a)
bis 11.2.c) ist abschließend. Zu dem Gesamt-Bruttoerlösen zählen insbesondere nicht
Einnahmen aus (i) dem Verkauf oder der Verpachtung von Geschäftsanteilen an
netzpublik (ii) Beratungsleistungen (iii) Warenverkauf (iv)
Markenlizenzverträgen und (v) Ausschüttungen der VG Wort an netzpublik als
Verlag oder den Autor als Urheber (siehe hierzu Ziffer 11.12).
11.3. Gesamt-Ausschüttungsbetrag.
Von den Gesamt-Brutottoerlösen schüttet netzpublik an alle Redaktions-Mitglieder
insgesamt ein Drittel aus.
11.4. Individueller
Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag. Der individuelle Anteil des Mitglieds
an den Gesamt-Ausschüttungsbetrag bestimmt sich anhand des in den Ziffern 11.5
bis 11.7 beschriebenen Punktesystems.
11.5. Anteil
gutgeschriebener netzpublix-Punkte. Redaktions-Mitglieder erhalten für
ihre Mitarbeit im Redaktionsbereich netzpublix-Punkte auf einem online
geführten Konto gutgeschrieben. Der Anteil eines Mitglieds an dem
Gesamt-Ausschüttungsbetrag wird am Ende eines Abrechnungszeitraums wie folgt
errechnet: Summe der netzpublix-Punkte, die dem jeweiligen Mitglied im
Abrechnungszeitraum gutgeschriebenen wurde dividiert durch die Summe der
netzpublix-Punkte, die allen Redaktions-Mitgliedern im Abrechnungszeitraum
gutgeschrieben wurden.
Beispiel: Der Gesamt-Ausschüttungsbetrag
im Abrechnungszeitraum beträgt 1.000,- €. In dieser Zeit hat Mitglied A 50
netzpublix-Punkte auf seinem Konto gesammelt, insgesamt wurden im
Abrechnungszeitraum an alle Redaktions-Mitglieder 5000 netzpublix-Punkte
verteilt. Der Anteil von Mitglied A ist damit 50 aus 5000 netzpublix-Punkten,
gleich 1 Prozent. Von dem 1.000,- € Gesamt-Ausschüttungsbetrag erhält Mitglied
1 Prozent, mithin 10,- €.
11.6. Gutschrift
von netzpublix-Punkten. netzpublix-Punkte werden gutgeschrieben, wenn ein
Leser einen Artikel liest, den das Redaktions-Mitglied verfasst und in den
letzen 12 Monaten veröffentlicht hat. Daneben können netzpublix-Punkte
gutgeschrieben werden, wenn das Redaktions-Mitglied als Mitautor genannt ist
oder ein Bild oder sonstigen Zusatzinhalt zu dem Artikel erstellt oder den
Artikel geprüft hat oder für seine Tätigkeit als Teamleiter. Einzelheiten zum
Punktesystem, insbesondere die Höhe der Gutschrift legt netzpublik im eigenen billigen
Ermessen fest und kann das Punktesystem mit Wirkung für die Zukunft angemessen anpassen.
netzpublik wird bei Festlegung des Punktesystems insbesondere folgende
Kriterien berücksichtigen und gewichten: Qualität des Beitrags (z.B. Bewertung
durch andere Mitglieder), Erfolg der Mitwirkung (z. B. Häufigkeit, mit der ein
Artikel von Lesern im Abrechnungszeitraum aufgerufen wurde), Fortentwicklung
und strategische Ausrichtung von netzpublik (z.B. besondere Belohnung für
bestimmte Arten von Beiträgen). netzpublik wird das Punktesystem transparent
gestalten und offen legen.
11.7. Abrechnungszeitraum.
Ein Abrechnungszeitraum beträgt drei Kalendermonate, sofern netzpublik nicht
vorab einen kürzeren Abrechnungszeitraum festlegt. Die Abrechnung erfolgt
innerhalb von maximal drei Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Es werden
dann die auf den Abrechnungszeitraum entfallenden Erlöse anteilig ausbezahlt. Bei
einmaligen Erlösen oder über längere Zeit zufließenden Erlösen ordnet
netzpublik diese nach eigenem billigen Ermessen einzelnen Abrechnungszeiträumen
zu, mit dem Ziel, eine möglichst gerechte Auszahlung an Redaktions-Mitglieder
über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg sicherzustellen. Fällige aber
netzpublik noch nicht zugeflossene Beträge können nach Wahl von netzpublik späteren
Abrechnungszeiträumen zugeordnet oder nachträglich ausbezahlt werden.
11.8. Inhalt der
Abrechnung. netzpublik wird im Rahmen der Abrechnung dem Mitglied mitteilen:
(i) Betrag der Gesamt-Bruttoerlöse des Abrechnungszeitraums, soweit sie dem
Abrechnungszeitraum gemäß Ziffer 11.7 zugeordnet wurden sowie den sich
ergebenden Gesamt-Ausschüttungsbetrag, (ii) Summe der im Abrechnungszeitraum an
alle Redaktions-Mitglieder insgesamt vergebenen netzpublix-Punkte (iii)
Einzelaufstellung und Summe der dem Mitglied gutgeschriebenen netzpublix-Punkte
im Abrechnungszeitraum, und (iv) den sich für das Mitglied ergebenden
individuellen Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag in Euro.
11.9. Auszahlung,
Spende. Den individuellen Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag schreibt
netzpublik einem Auszahlungskonto des Mitglieds gut.
a)
Übersteigt das Guthaben des Auszahlungskontos 10,- €, so
zahlt netzpublik den Betrag an das Mitglied per Banküberweisung aus.
b)
Alternativ zur Auszahlung an sich kann das Mitglied
netzpublik anweisen, den Ausschüttungsbetrag im Namen des Mitglieds an die SOS
Kinderdörfer zu spenden. In diesem Falle teilt netzpublik SOS Kinderdörfer den
Namen, die Adresse und den Spendenbetrag mit und überweist den Betrag im Wege
der verkürzten Zahlung direkt an die SOS Kinderdörfer. Das Mitglied kann
jährlich eine Sendenquittung direkt von SOS Kinderdörfer erhalten.
c)
netzpublik wird das Mitglied bei Erreichen eines Guthabens
von 10,- € per E-Mail fragen, ob das Guthaben ausbezahlt oder das Mitglied den
Betrag spenden will. Sofern das Mitglied eine Auszahlung wünscht und als
Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes an dem Magazin mitarbeitet, teilt
es dies netzpublik mit und stellt netzpublik eine Rechnung über den
Auszahlungsbetrag gemäß den steuerlichen Anforderungen.
d)
Wünscht das Mitglied die Auszahlung oder Spende eines
Guthabens unter 10,- € oder unterschreitet das Auszahlungsguthaben bei Auslaufen
des Vertrages diesen Betrag, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,- € erhoben.
11.10. Prüfungsrecht des
Mitglieds. Das Mitglied hat das Recht, die Abrechnung durch einen im
Einvernehmen mit netzpublik zu bestimmenden unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf eigene
Kosten überprüfen zu lassen. netzpublik wird dem Wirtschaftsprüfer Einblick in die
notwendigen Unterlagen gewähren. Kommt der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass
die Auszahlung im Abrechnungszeitraum an alle Mitglieder insgesamt um mehr als
10 Prozent, mindestens jedoch um 300 € zu niedrig angesetzt wurde, so erstattet
netzpublik dem Mitglied die Kosten des Wirtschaftsprüfers.
11.11. Keine weiteren
Ansprüche. Weitergehende Ansprüche des Mitglieds, insbesondere für
eingeräumte Nutzungsrechte oder Mitarbeit am Magazin sowie auf Ersatz von Auslagen
oder Reisekosten sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas abweichendes
vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn das Mitglied keine Auszahlung seines
Anteils verlangt.
11.12. VG
Wort. netzpublik ist berechtigt aber nicht verpflichtet, am Tantiemenausschüttungsverfahren
der VG Wort teilzunehmen. Falls netzpublik an dem Verfahren teilnimmt, wird
netzpublik Artikel mit dem Zählpixel der VG Wort versehen. Sofern laut VG Wort
der ausschüttungsbezogene Schwellenwert (Anzahl der Mindestaufrufe) für einen
Artikel überschritten ist, meldet netzpublik der VG Wort erforderliche Einzelheiten
zum Artikel (Autor, Inhalt, Art, Mitautoren, sonstige Beteiligte, Standort des
Textes im Internet) und übermittelt dem Autor die Daten (Zählmarke), mit deren
Hilfe der Autor seine Ansprüche als Urheber über das Meldesystem der VG WORT
geltend machen kann. Die Verlagstantiemen stehen netzpublik zu und sind nicht
Teil des Gesamt-Ausschüttungsbetrages.
12.
Geheimhaltung
12.1. Pflicht
zur Geheimhaltung. Das Mitglied verpflichtet sich, vertrauliche
Informationen nur für redaktionelle Zwecke des Magazins zu verwenden und
Dritten nicht offen zu legen.
12.2. Vertrauliche
Informationen. Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer 12.1 sind
alle Inhalte, die im Redaktionsbereich zur Verfügung gestellt werden,
insbesondere unveröffentlichte Artikelentwürfe, Themenvorschläge, Forenbeiträge,
Kommentare, Hilfeseiten, Einträge im Unternehmens-Blog, sofern diese nicht als
"öffentlich" gekennzeichnet sind, der Inhalt der Abrechnung nach
Ziffer 11.8 sowie alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten
Informationen.
12.3. Keine
Dritte. Keine Dritten im Sinne der Ziffer 12.1 sind andere Redaktions-Mitglieder,
Mitarbeiter von netzpublik und Steuer- oder Rechtsberater des Mitglieds.
12.4. Ausnahmen
von der Geheimhaltungspflicht. Ziffer 12.1 findet keine Anwendung, wenn
a)
die vertrauliche Information rechtmäßig (i) zum Zeitpunkt
der Offenlegung öffentlich zugänglich war oder zwischenzeitlich wurde, (ii) dem
Dritten durch eine andere Person offen gelegt wurde, (iii) dem Dritten bereits
anderweitig bekannt war, oder (iv) vom Dritten unabhängig entwickelt wurde,
oder
b)
ein Gesetz oder eine unanfechtbare gerichtliche oder
verwaltungsrechtliche Entscheidung das Mitglied zur Offenlegung verpflichtet,
vorausgesetzt, dass das Mitglied netzpublik diese Entscheidung unverzüglich
bekannt gibt.
13.
Datenschutz
netzpublik verarbeitet personenbezogene Daten der Redaktions-Mitglieder
gemäß den "Datenschutzhinweisen für Redaktions-Mitglieder" (http://www.netzpublik.de/datenschutz).
Mit diesem Vertrag stimmt das Mitglied auch der Verarbeitung seiner Daten gemäß
der Datenschutzhinweise für Redaktions-Mitglieder zu.
14.
Haftungsbeschränkung
14.1. Ausschluss
in bestimmten Fällen. netzpublik haftet für Schäden, soweit diese
a)
vorsätzlich oder grob fahrlässig von netzpublik verursacht
wurden, oder
b)
leicht fahrlässig von netzpublik verursacht wurden und auf
wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des
Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und
auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf (z.B. netzpublik erteilt dem
Mitglied die ausdrückliche Erlaubnis ein fremdes Bild zu benutzen, obwohl
dieses Rechte Dritter verletzt).
Im Übrigen ist die Haftung von
netzpublik ausgeschlossen, außer netzpublik haftet kraft Gesetzes zwingend,
etwa wegen Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines
Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2. Begrenzung
der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 14.1.b) sowie bei grob fahrlässigen
Verstoßes durch einfache Erfüllungsgehilfen von netzpublik (d.h. nicht Organe
oder leitende Angestellte) haftet netzpublik nur begrenzt auf den für einen
Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für
mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangen Gewinn ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
14.3. Mitarbeiter
und Beauftragte von netzpublik. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 14.1
und 14.2 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von
netzpublik.
15.
Laufzeit und Kündigung
15.1. Laufzeit.
Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
15.2. Ordentliche
Kündigung. Dieser Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung ordentlich gekündigt werden. Die
Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Mitglied kann hierfür
die im Impressum angegebenen Kontaktdaten von netzpublik
(http://www.netzpublik.de/impressum) oder das Kontaktformular
(http://www.netzpublik.de/kontakt) nutzen.
15.3. Wirkung
der Kündigung. Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten, welche das
Mitglied netzpublik während der Laufzeit dieses Vertrages eingeräumt hat, werden
von der Kündigung nicht berührt und bestehen über das Vertragsende hinweg fort.
Das Mitglied hat bis ein Jahr nach Beendigung des Vertrages Anspruch auf
Beteiligung an den Gesamt-Bruttoerlösen, Ziffer 11 gilt entsprechend für diese
Zeit fort. Die Verpflichtungen nach den Ziffern 10 (Freistellung), 12 (Geheimhaltung),
14 (Haftungsbeschränkung) und 16.2 (Rechtsverletzung) bleiben von der Kündigung
unberührt, Ziffer 16.2 gilt bis zwei Jahre nach Vertragsende fort.
16.
Sonstiges
16.1. Rechtswahl.
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts
und kollisionsrechtlicher Regelungen, die zur Anwendbarkeit fremden Rechts
führen würden.
16.2. Verletzung
von Rechten des Mitglieds. Erlangt das Mitglied davon Kenntnis, dass
durch die Webseite (z.B. durch einen im Entwurf befindlichen Artikel) seine
Rechte verletzt werden oder werden können, so teilt das Mitglied dies netzpublik
vor Einleitung rechtlicher Schritte (z. B. Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung)
mit und gibt netzpublik die Möglichkeit, die behauptete oder drohende Verletzung
zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das Mitglied verzichtet auf den Ersatz von
Kosten, die ihm aufgrund dieser Mitteilung entstehen.
16.3. Teilunwirksamkeit.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so
wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der
unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich
angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise
vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.
16.4. Erklärungen.
Für Erklärungen, Mitteilungen und Abrechnungen gegenüber der anderen Partei
nach diesem Vertrag genügt die Textform im Sinne des § 126 des Bürgerlichen
Gesetzbuchs.
16.5. Keine
Gesellschaft. Durch diesen Vertrag wird keine Mitgliedschaft in einer
Gesellschaft (z. B. bürgerlichen Rechts) begründet.