Allgemeine Geschäftsbedingungen für Redaktions-Mitglieder

Zusammenfassung

 

Die folgende Zusammenfassung ist nicht Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen: verbindlich ist ausschließlich der Wortlaut der Geschäftsbedingungen selbst (siehe unten).

 

Inhalt: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln unsere Vertragsbeziehung zu Ihnen, wenn Sie sich als Mitglied für unseren Redaktionsbereich registrieren.

Eingestellte Texte: Wenn Sie Artikeltexte einstellen, können Sie selbst festlegen, in welchem Umfang wir diese verwerten dürfen: Als Minimum erlauben Sie uns, Ihre Texte online zu verwerten, zunächst exklusiv. Nach zwei Monaten dürfen Sie die Texte auch selbst online verwerten, allerdings müssen Sie dann sicherstellen, dass Suchmaschinen den Text nicht ein zweites Mal in ihren Index aufnehmen.

 

Eingestellte Bilder: Bei eingestellten Bildern geben Sie uns ein einfaches (nicht-ausschließliches) Nutzungsrecht zur online-Nutzung. Wenn das Bild nicht von Ihnen stammt, sondern z.B. unter einer "Creative Commons" Lizenz steht, müssen Sie dies beim Hochladen des Bildes angeben.

 

Verantwortlichkeit für Inhalte: Stellen Sie Inhalte nur ein, wenn Sie hierzu berechtigt sind und keine Rechte Dritter oder Gesetze verletzen. Bei Verstößen müssen Sie uns entschädigen. Dies gilt für Artikel, Kommentare, Bewertungen, sonstigen Text, Bilder und andere Dateien.

 

Auszahlung und Abrechnung: Wir zahlen Ihnen einen Anteil an unseren Gesamt-Bruttoerlösen aus. Die Höhe Ihres Anteils ermitteln wir anhand eines Punktesystems, das Umfang, Qualität und Erfolg Ihrer Mitarbeit berücksichtigt. Sie bekommen von uns per E-Mail eine Abrechnung mit allen wichtigen Informationen. Wenn Sie dies wünschen, spenden wir in Ihrem Namen den auf Sie entfallenden Anteil für die SOS Kinderdörfer.

 

Geheimhaltung: Was Sie aus dem Redaktionsbereich erfahren, dürfen Sie nur für redaktionsinterne Zwecke verwenden und müssen die erlangte Information vertraulich behandeln.

 

Vertragsende: Sie und wir können den Vertrag jederzeit fristlos beenden, von Ihnen eingestellte Inhalte müssen wir am Vertragsende nicht löschen, aber auf Wunsch Ihren Namen unkenntlich machen.

 

Verletzung Ihrer Rechte. Wenn Sie glauben, durch unsere Webseite in Ihren Rechten verletzt zu sein, müssen Sie uns dies unverzüglich mitteilen und Gelegenheit zur Abhilfe geben, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Redaktions-Mitglieder

Stand: 10. Januar 2010

 

1.             Geltungsbereich

1.1.        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertragliche Beziehung zwischen der netzpublik GmbH, Treffauer Straße 28, 81373 München ("netzpublik" oder "wir") und dem Nutzer, der sich auf der Webseite netzpublik.de als Mitglied der netzpublik online-Redaktion registriert hat ("Mitglied", netzpublik und das Mitglied jeweils "Partei", gemeinsam "Parteien") in Bezug auf die Benutzung des Redaktionsbereichs ("Vertrag").

1.2.        Unsere "Allgemeinen Nutzungsbedingungen für Besucher" gelten ergänzend zu diesem Vertrag.

2.             Definitionen

In diesem Vertrag verwendete Begriffe haben die folgende Bedeutung:

2.1.        "Artikeltexte" sind sämtliche Texte, die das Mitglied auf der Webseite eingibt, und die zur Veröffentlichung im Leserbereich bestimmt sind, insbesondere Artikelentwürfe, Bildunterschriften oder sonstige Begleittexte.

2.2.        "Inhalte" ist alles was das Mitglied auf der Webseite einstellt, insbesondere Kommentare, Arbeitsgruppen-Beiträge, Artikeltexte, an andere Mitglieder versendete Nachrichten, Bilder und sonstige hochgeladene oder eingebundene Dateien.

2.3.        "Leserbereich" ist der Teil der Webseite, der nicht zum Redaktionsbereich gehört.

2.4.        "Magazin" ist das auf der Webseite präsentierte Online-Magazin mit dem Titel "netzpublik".

2.5.        "netzpublik" ist die netzpublik GmbH, Treffauer Straße 28, 81373 München.

2.6.        "Redaktionsbereich" ist der Teil der Webseite, der nur Redaktions-Mitgliedern zur Verfügung steht.

2.7.        "Redaktions-Mitglieder" sind Nutzer der Webseite, die sich mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort registriert haben und dadurch Zugang zum Redaktionsbereich erhalten haben.

2.8.        "SOS Kinderdörfer" ist der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. SOS-Kinderdörfer weltweit.

2.9.        "Webseite" ist die Gesamtheit aller Seiten, die unter der Domain netzpublik.de erreichbar sind.

3.             Registrierung und Freischaltung

3.1.        Registrierung. Um Zugang zum Redaktionsbereich zu erhalten, muss sich der Nutzer auf der Webseite als Redaktions-Mitglied registrieren. Für die Registrierung wird eine gültige E-Mail Adresse und ein selbstgewähltes Passwort benötigt. Mit Absendung der Registrierung kommt zwischen netzpublik und dem Nutzer dieser Vertrag zu Stande. Das registrierte Mitglied kann sich unmittelbar im Anschluss im Redaktionsbereich umsehen.

3.2.        E-Mail-Adresse des Mitglieds. Auf die angegebene E-Mail Adresse darf ausschließlich das Mitglied zugreifen können; eingehende E-Mails sollten regelmäßig gelesen werden.

3.3.        Freischaltung der Mitgliedschaft. Um im Redaktionsbereich voll mitarbeiten zu können, insbesondere eigene Artikel zu verfassen, fremde zu bewerten oder zu korrigieren, muss die Mitgliedschaft freigeschaltet werden. Für die Freischaltung gibt das Mitglied seinen wirklichen Namen und seine Privatanschrift an. netzpublik schickt dem Mitglied dann einen individuellen Freischalte-Code; nach dessen Eingabe ist die Mitgliedschaft freigeschaltet. Freigeschaltet werden kann nur, wer volljährig ist. Freischaltung und Mitgliedschaft sind kostenlos. Ein Anspruch des Mitglieds auf Freischaltung besteht nicht.

3.4.        Änderungen. Änderungen der E-Mail-Adresse oder Anschrift teilt das Mitglied netzpublik zeitnah mit.

3.5.        Facebook-Connect. Alternativ zu Ziffer 3.1 und 3.3 kann sich der Nutzer auch über seine Facebook-Zugangsdaten bei netzpublik registrieren und so Zugang zum Redaktionsbereich erhalten ("Facebook-Connect"). Mit erstmaliger Eingabe der Facebook-Zugangsdaten kommt zwischen dem Nutzer und netzpublik dieser Vertrag zu Stande. netzpublik kann bei einer Registrierung über Facebook-Connect auf eine Freischaltung der Mitgliedschaft verzichten und dem Nutzer sofort vollen Zugang zum Redaktionsbereich gewähren. In diesem Fall behält sich netzpublik das Recht vor, das Facebook Profil des Nutzer zu besuchen und den Nutzer über Facebook zu kontaktieren. netzpublik kann das Mitglied dann nach eigenem Ermessen bitten, seinen Namen durch Angabe einer Adresse und Eingabe eines per Post zugesandten Freischalte-Codes zu verifizieren. Ohne eine solche Verifizierung behält sich netzpublik das Recht vor die Freischaltung zurücknehmen.

4.             Verpflichtungen von netzpublik

4.1.        Zugang zur Redaktion. netzpublik gewährt dem Mitglied Zugang zu dem Redaktionsbereich des Magazins. Dieser ermöglicht dem Mitglied redaktionell an dem Magazin mitzuwirken. netzpublik kann den Zugang während Wartungs- oder Störzeiten vorübergehend ausschließen.

4.2.        Weitere Verpflichtungen. netzpublik zahlt auf Wunsch an das Mitglied einen Anteil an den Gesamt-Bruttoerlösen nach Maßgabe von Ziffer 11 aus. Weitere Verpflichtungen von netzpublik ergeben sich aus Ziffer 10 (Freistellung).

4.3.        Kein Anspruch auf Veröffentlichung. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung seiner Artikeltexte oder auf eine bestimmte Gestaltung des Lese- oder Redaktionsbereichs.

5.             Verpflichtungen des Mitglieds

5.1.        Sorgfalt. Das Mitglied wird bei seiner Mitarbeit im Redaktionsbereich die gebotene Sorgfalt beachten, die ein hochwertiges Online-Magazin erfordert, das sich an den journalistischen Grundsätzen der Wahrhaftigkeit, Neutralität, Transparenz und Trennung von Meinung und Tatsachen misst. Dies gilt insbesondere beim Einstellen von Inhalten oder Prüfen fremder Artikelentwürfe. Das Mitglied wird insbesondere

a)            Hilfetexte, deren Kenntnisnahme und Beachtung es durch ein gesondertes Kästchen ausdrücklich bestätigt, aufmerksam lesen und beachten, und

b)            keine Gefälligkeitsbewertungen abgeben, keine PR oder Werbung einstellen und mögliche Interessenskonflikte offen legen.

5.2.        Keine Werbung. Das Mitglied wird die Kommentarfunktion, Profildaten anderer Redaktions-Mitglieder und das redaktionsinterne Nachrichtensystem nicht für Werbezwecke missbrauchen.

5.3.        Anweisungen von Mitarbeitern. Anweisungen von Mitarbeitern von netzpublik in Bezug auf die redaktionelle Arbeit wird das Mitglied befolgen, z.B. wenn ein Mitarbeiter einem Mitglied das Einstellen von Bildern aus bestimmten Quellen wegen rechtlicher Bedenken untersagt.

5.4.        Passwort und Zugang. Das zur Anmeldung verwendete Passwort ist vom Mitglied geheim zu halten und Dritten nicht bekannt zu geben, auch nicht im Rahmen von "Single-Sign-On"-Diensten. Das Mitglied wird den Zugang zum Redaktionsbereich nicht Dritten überlassen oder gemäß den Weisungen eines Dritten nutzen. Der Zugang zum Redaktionsbereich darf nicht durch Skripte (z. B.  "Bots" oder "Crawler") oder andere Software als Internet-Browser genutzt werden.

5.5.        Auftreten nach außen. Das Mitglied wird den Anschein vermeiden, Mitarbeiter von netzpublik zu sein. Bei Ansprache Dritter sind die einschlägigen werberechtlichen Bestimmungen zu beachten (z. B. kein Versand von Massenversand von E-Mails mit Einladung in den Redaktionsbereich).

5.6.        Nutzungsrechte, Freistellung und Geheimhaltung. Das Mitglied räumt netzpublik an den vom Mitglied eingestellten Texten und Bildern Nutzungsrechte gemäß Ziffern 6 und 7 ein, verpflichtet sich zur Freistellung gemäß Ziffer 10 und Geheimhaltung nach Ziffer 12.

6.             Einräumung von Nutzungsrechten an Texten

6.1.        Eingestellte Texte. Das Mitglied räumt netzpublik an allen vom Mitglied eingestellten Kommentaren, Arbeitsgruppen-Beiträgen, Artikeltexten und sonstigen Texten unmittelbar mit deren Eingabe das einfache (nicht-ausschließliche) Recht ein, die Texte im Redaktionsbereich für redaktionelle Zwecke (z.B. gemeinsame Bearbeitung oder Überprüfung) oder im Einzelfall im Leserbereich zur Anwerbung weiterer Redaktions-Mitglieder öffentlich zugänglich zu machen, sowie zu diesen Zwecken zu speichern und zu vervielfältigen.

6.2.        Entwürfe. An Artikeltexten, die das Mitglied als "Entwurf" gekennzeichnet hat, räumt das Mitglied netzpublik darüber hinaus das Recht ein, den Text selbst oder durch andere Redaktions-Mitglieder beliebig bearbeiten zu lassen. Das Mitglied hat dabei die Möglichkeit, Änderungen durch andere Redaktions-Mitglieder abzulehnen.

6.3.        Endfassungen. An Artikeltexten, die das Mitglied als "Endfassung" gekennzeichnet hat räumt das Mitglied netzpublik Nutzungsrechte ein, deren Umfang sich nach dem vom Mitglied für den jeweiligen Artikel gewählten Lizenzmodell bestimmt:

a)            "Nur Online-Verwertung, ausschließlich"
Das Mitglied räumt netzpublik das zeitlich unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche und ausschließliche Recht ein, die Artikeltexte ganz oder auszugsweise, unentgeltlich oder gegen Entgelt öffentlich zugänglich zu machen auf beliebigen, eigenen oder fremden Rechnern (z.B. Webservern) und Speichermedien für den Zugriff durch oder die Aussendung an beliebige mobile und stationäre Endgeräte (z.B. PC, Laptop, Handy, PDAs, Smartphones, eBooks, Set-Top-Boxen, Fernseher) und mittels beliebiger Übertragungswege (DSL, Kabel, Satellit, Mobilfunk) und -protokolle (z.B. IP-Protokoll, DVB, GSM, UMTS).

b)            "Online Verwertung, ausschließlich; Print-Verwertung einfach"
Das Mitglied räumt netzpublik die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 6.3.a) ein und zusätzlich das zeitlich unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche und einfache (nicht-ausschließliche) Recht, die Artikeltexte ganz oder auszugsweise unentgeltlich oder gegen Entgelt in eigenen oder fremden gedruckten Medien zu vervielfältigen (Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc.).

c)            "Online- und Print-Verwertung, jeweils ausschließlich"
Das Mitglied räumt netzpublik die Nutzungsrechte nach 6.3.a) und 6.3.b) ein. Die Nutzungsrechte nach Ziffer 6.3.b) werden jedoch als ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt.

6.4.        Bearbeitungsrecht von netzpublik. Die netzpublik nach dieser Ziffer 6 eingeräumten Rechte umfassen auch folgende Bearbeitungsrechte:

a)            netzpublik darf Rechtschreib-, Grammatik- und Zeichensetzungsfehler in den Artikeltexten korrigieren und Formatierungsfehler beseitigen.

b)            netzpublik, darf die Artikeltexte mit anderen redaktionellen Inhalten ergänzen oder kombinieren und mit Werbung umgeben.

c)            netzpublik, darf die Artikeltexte in beliebige Formate konvertieren, z.B. in eine PDF-Datei, eine Bilddatei oder ein für eBooks lesbares Format.

6.5.        Weitere Verwertungen, Nutzung für Werbung. Die nach dieser Ziffer6 eingeräumten Rechte umfassen zudem das Recht, im erforderlichen Umfang die Artikeltexte zu speichern und zu vervielfältigen (z. B. im lokalen Speicher eines eBooks), die Artikeltexte dauerhaft in Archive einzustellen, zu Zwecken der Werbung für eigene Produkte oder Dienste zu nutzen, und den Artikeltext ganz oder auszugsweise bei Dritten (z. B. Portalen, Nachrichten-Aggregatoren, Mikroblogs oder Social-News Seiten) einzustellen oder zum Abruf bereitzuhalten (z. B. als RSS-Feed) oder per elektronischer Post (e-Mail, Google Wave, Newsletter etc.) zu verbreiten.  

6.6.        Unterlizenzen, Übertragbarkeit. netzpublik erhält das Recht, die eingeräumten Rechte unentgeltlich oder gegen Entgelt an Dritte unterzulizenzieren oder an Dritte zu übertragen.

6.7.        Bearbeitungen fremder Artikel durch das Mitglied. An den Bearbeitungen, die das Mitglied an Artikeltexten anderer Redaktions-Mitglieder vornimmt, räumt das Mitglied netzpublik Nutzungsrechte in dem selben Umfang ein, wie sie der Autor des bearbeiteten Artikels netzpublik eingeräumt hat oder später einräumt.

6.8.        Rücklizenz. netzpublik räumt dem Mitglied das Recht ein, vom Mitglied eingestellte Texte ab zwei Monate nach deren Veröffentlichung im Magazin selbst online zu verwerten, vorausgesetzt, es ist sichergestellt, dass der Artikeltext aufgrund der Verwertung durch das Mitglied weder ganz noch in Teilen in Suchmaschinen aufgenommen wird. Dies kann sichergestellt werden, indem der Artikel in einem zugangsgeschützten Bereich veröffentlicht wird oder die entsprechenden HTML-Seiten mit einem NOINDEX-Metatag versehen werden.

7.             Einräumung von Nutzungsrechten an Bildern

7.1.        Das Mitglied räumt hiermit an allen vom Mitglied im Redaktionsbereich eingestellten Bildern (einschließlich Grafiken, Illustrationen oder Profilbildern) und an Bearbeitungen fremder Bilder durch das Mitglied mit dem Hochladen die Nutzungsrechte gemäß Ziffern 7.2 bis 7.5 ein, sofern sich aus Ziffer 7.6 nichts Abweichendes ergibt.

7.2.        Nutzungsrecht an Bildern. Das Mitglied räumt netzpublik das zeitlich unbeschränkte, weltweite, unwiderrufliche einfache (nicht-ausschließliche) Recht ein, die Bilder unentgeltlich oder gegen Entgelt öffentlich zugänglich zu machen auf beliebigen eigenen oder fremden Rechnern (z.B. Webservern) und Speichermedien für den Zugriff durch oder die Aussendung an beliebige mobile und stationäre Endgeräte (z.B. PC, Laptop, Handy, PDAs, Smartphones, eBooks, Set-Top-Boxen, Fernseher) und mittels beliebiger Übertragungswege (DSL, Kabel, Satellit, Mobilfunk) und -protokolle (z.B. IP-Protokoll, DVB, GSM, UMTS).  Dies schließt das Recht ein, die Bilder für diese Zwecke zu speichern und zu vervielfältigen.

7.3.        Bearbeitungsrecht von netzpublik. Die netzpublik nach Ziffer 7.2 eingeräumten Rechte umfassen auch das folgende Bearbeitungsrecht:

a)            netzpublik darf das Bild vergrößern, verkleinern, beschneiden, mit Text und Bildern überlagern, angemessen komprimieren und in andere Dateiformate konvertieren.

b)            netzpublik, darf die Bilder zusammen mit Werbung oder anderen redaktionellen Inhalten darstellen.

7.4.        Weitere Verwertungen, Nutzung für Werbung. Ziffer 6.5 gilt für Rechte an Bildern entsprechend.

7.5.        Unterlizenzen, Übertragbarkeit. Ziffer 6.6 gilt für Rechte an Bildern entsprechend.

7.6.        Geltung fremder Lizenzbedingungen. Hat das Mitglied auf dem Formular für das Einstellen von Bildern im Abschnitt "Quelle / Lizenz" angegeben, dass es sich um ein Bild eines Dritten handelt, das fremden Lizenzbestimmungen unterliegt (z.B. einem Mustervertrag der Creative Commons Organisation), so gehen im Falle eines Widerspruchs die fremden Lizenzbedingungen diesem Vertrag vor, jedoch nur, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

a)            das Mitglied hat in dem Eingabeformular auf die Geltung der fremden Lizenzbedingungen klar hingewiesen und einen Link auf die anwendbaren Lizenzbedingungen angegeben oder die fremden Lizenzbedingungen einkopiert, und

b)            die fremden Lizenzbedingungen gestatten netzpublik das Bild auf der Webseite zur redaktionellen Nutzung dauerhaft öffentlich zugänglich zu machen und in dem in Ziffer 7.3 beschriebenen Umfang zu bearbeiten, und

c)            das Mitglied hat sichergestellt, dass die fremden Lizenzbedingungen durch die Nutzung im Magazin nicht verletzt werden, insbesondere erforderliche Hinweise und Verlinkungen auf Urheber, Quelle und Lizenzbedingungen aufgenommen wurden.

8.             Rechtmäßigkeit der eingestellten Inhalte

8.1.        Rechtmäßigkeit. Das Mitglied verpflichtet sich, nur rechtmäßige Inhalte einzustellen. Das Mitglied darf insbesondere keine Inhalte einstellen, die gegen das Urhebergesetz, Vorschriften des Jugendschutzes, des Strafgesetzbuchs, Betäubungsmittelgesetzes oder Arzneimittelgesetzes verstoßen, die fremde Persönlichkeitsrechte oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verletzen oder wettbewerbsrechtlich unzulässig sind.

8.2.        Property Release und Model Release. Bei Bildern, die das Eigentum oder den Besitz anderer darstellen, muss, soweit erforderlich, eine diesbezügliche Freigabeerklärung vom jeweiligen Berechtigten vorliegen (sog. Property Release). Bei Bildern von Personen oder Personengruppen muss von den erkennbaren Personen, soweit erforderlich, eine Freigabeerklärung hinsichtlich der Nutzung ihres Bildnisses vorliegen (sog. Model Release).

9.             Verfügungsbefugnis an den eingestellten Inhalten

9.1.        Verfügungsbefugnis. Das Mitglied verpflichtet sich, nur solche Inhalte einzustellen, für die das Mitglied über alle Rechte verfügt, die erforderlich sind, um netzpublik die nach diesem Vertrag vorgesehenen Rechte einzuräumen (Ziffern 6, 7.1 bis 7.5) bzw. bei denen die Voraussetzungen nach Ziffer 7.6 erfüllt sind.

9.2.        Urheberrecht. Insbesondere muss das Mitglied, sofern es einen Beitrag nicht vollständig selbst verfasst oder ein Bild nicht selbst erstellt hat, über die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte verfügen.

10.        Gegenseitige Freistellungspflicht

10.1.     Pflicht zur Freistellung. Jede Partei stellt die jeweils andere Partei von Ansprüchen Dritter gegen die andere Partei frei, bietet der anderen Partei angemessene Unterstützung bei der Rechtsverteidigung und erstattet der anderen Partei die Kosten der Rechtsverteidigung, wenn die Ansprüche des Dritten darauf beruhen, dass die zur Freistellung verpflichtete Partei schuldhaft ihre Pflichten aus diesem Vertrag verletzt hat. Insbesondere stellt das Mitglied netzpublik von Ansprüchen Dritter gegen netzpublik frei, die auf der Behauptung beruhen, die vom Mitglied eingestellten Inhalte verletzten Urheber- oder Persönlichkeitsrechte des Dritten oder seien in sonstiger Weise rechtswidrig.

10.2.     Voraussetzungen für Freistellungspflicht. Voraussetzung für Freistellungsansprüche nach Ziffer 10.1 ist, dass die freizustellende Partei die andere Partei über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informiert, keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse abgibt und es der anderen Partei ermöglicht, auf deren Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen zu führen.

10.3.     Unanwendbarkeit bei Rücklizenz. Auf die Rücklizenz nach Ziffer 6.8 findet die Freistellungspflicht von netzpublik keine Anwendung.

11.        Auszahlung und Abrechnung

11.1.     Grundsatz. netzpublik zahlt während der Laufzeit dieses Vertrages und ein Jahr darüber hinaus an das Mitglied einen individuellen Anteil an den Gesamt-Bruttoerlösen des Magazins nach Maßgabe dieser Ziffer 11 aus oder spendet den Anteil für das Mitglied an die SOS Kinderdörfer. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass das Mitglied netzpublik seinen Namen und Adresse mitgeteilt hat.

11.2.     Gesamt-Bruttoerlöse. Die Gesamt-Bruttoerlöse sind die Summe folgender netzpublik tatsächlich zugeflossener Einnahmen aus dem Magazin (ohne vereinnahmte Umsatzsteuer):

a)            Einnahmen aus der Einblendung von Werbung auf der Webseite.

b)            Einnahmen aus der Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten an den Inhalten des Magazins an Dritte.

c)            Einnahmen aus Sponsoring- und Kooperationsverträgen.

Die Aufzählung in Ziffer 11.2.a) bis 11.2.c) ist abschließend. Zu dem Gesamt-Bruttoerlösen zählen insbesondere nicht Einnahmen aus (i) dem Verkauf oder der Verpachtung von Geschäftsanteilen an netzpublik (ii) Beratungsleistungen (iii) Warenverkauf (iv) Markenlizenzverträgen und (v) Ausschüttungen der VG Wort an netzpublik als Verlag oder den Autor als Urheber (siehe hierzu Ziffer 11.12).

11.3.     Gesamt-Ausschüttungsbetrag. Von den Gesamt-Brutottoerlösen schüttet netzpublik an alle Redaktions-Mitglieder insgesamt ein Drittel aus.

11.4.     Individueller Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag. Der individuelle Anteil des Mitglieds an den Gesamt-Ausschüttungsbetrag bestimmt sich anhand des in den Ziffern 11.5 bis 11.7 beschriebenen Punktesystems.

11.5.     Anteil gutgeschriebener netzpublix-Punkte. Redaktions-Mitglieder erhalten für ihre Mitarbeit im Redaktionsbereich netzpublix-Punkte auf einem online geführten Konto gutgeschrieben. Der Anteil eines Mitglieds an dem Gesamt-Ausschüttungsbetrag wird am Ende eines Abrechnungszeitraums wie folgt errechnet: Summe der netzpublix-Punkte, die dem jeweiligen Mitglied im Abrechnungszeitraum gutgeschriebenen wurde dividiert durch die Summe der netzpublix-Punkte, die allen Redaktions-Mitgliedern im Abrechnungszeitraum gutgeschrieben wurden.

Beispiel: Der Gesamt-Ausschüttungsbetrag im Abrechnungszeitraum beträgt 1.000,- €. In dieser Zeit hat Mitglied A 50 netzpublix-Punkte auf seinem Konto gesammelt, insgesamt wurden im Abrechnungszeitraum an alle Redaktions-Mitglieder 5000 netzpublix-Punkte verteilt. Der Anteil von Mitglied A ist damit 50 aus 5000 netzpublix-Punkten, gleich 1 Prozent. Von dem 1.000,- € Gesamt-Ausschüttungsbetrag erhält Mitglied 1 Prozent, mithin 10,- €.

11.6.     Gutschrift von netzpublix-Punkten. netzpublix-Punkte werden gutgeschrieben, wenn ein Leser einen Artikel liest, den das Redaktions-Mitglied verfasst und in den letzen 12 Monaten veröffentlicht hat. Daneben können netzpublix-Punkte gutgeschrieben werden, wenn das Redaktions-Mitglied als Mitautor genannt ist oder ein Bild oder sonstigen Zusatzinhalt zu dem Artikel erstellt oder den Artikel geprüft hat oder für seine Tätigkeit als Teamleiter. Einzelheiten zum Punktesystem, insbesondere die Höhe der Gutschrift legt netzpublik im eigenen billigen Ermessen fest und kann das Punktesystem mit Wirkung für die Zukunft angemessen anpassen. netzpublik wird bei Festlegung des Punktesystems insbesondere folgende Kriterien berücksichtigen und gewichten: Qualität des Beitrags (z.B. Bewertung durch andere Mitglieder), Erfolg der Mitwirkung (z. B. Häufigkeit, mit der ein Artikel von Lesern im Abrechnungszeitraum aufgerufen wurde), Fortentwicklung und strategische Ausrichtung von netzpublik (z.B. besondere Belohnung für bestimmte Arten von Beiträgen). netzpublik wird das Punktesystem transparent gestalten und offen legen.

11.7.     Abrechnungszeitraum. Ein Abrechnungszeitraum beträgt drei Kalendermonate, sofern netzpublik nicht vorab einen kürzeren Abrechnungszeitraum festlegt. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von maximal drei Wochen nach Ende des Abrechnungszeitraums. Es werden dann die auf den Abrechnungszeitraum entfallenden Erlöse anteilig ausbezahlt. Bei einmaligen Erlösen oder über längere Zeit zufließenden Erlösen ordnet netzpublik diese nach eigenem billigen Ermessen einzelnen Abrechnungszeiträumen zu, mit dem Ziel, eine möglichst gerechte Auszahlung an Redaktions-Mitglieder über mehrere Abrechnungszeiträume hinweg sicherzustellen. Fällige aber netzpublik noch nicht zugeflossene Beträge können nach Wahl von netzpublik späteren Abrechnungszeiträumen zugeordnet oder nachträglich ausbezahlt werden.

11.8.     Inhalt der Abrechnung. netzpublik wird im Rahmen der Abrechnung dem Mitglied mitteilen: (i) Betrag der Gesamt-Bruttoerlöse des Abrechnungszeitraums, soweit sie dem Abrechnungszeitraum gemäß Ziffer 11.7 zugeordnet wurden sowie den sich ergebenden Gesamt-Ausschüttungsbetrag, (ii) Summe der im Abrechnungszeitraum an alle Redaktions-Mitglieder insgesamt vergebenen netzpublix-Punkte (iii) Einzelaufstellung und Summe der dem Mitglied gutgeschriebenen netzpublix-Punkte im Abrechnungszeitraum, und (iv) den sich für das Mitglied ergebenden individuellen Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag in Euro.

11.9.     Auszahlung, Spende. Den individuellen Anteil am Gesamt-Ausschüttungsbetrag schreibt netzpublik einem Auszahlungskonto des Mitglieds gut.

a)            Übersteigt das Guthaben des Auszahlungskontos 10,- €, so zahlt netzpublik den Betrag an das Mitglied per Banküberweisung aus.

b)            Alternativ zur Auszahlung an sich kann das Mitglied netzpublik anweisen, den Ausschüttungsbetrag im Namen des Mitglieds an die SOS Kinderdörfer zu spenden. In diesem Falle teilt netzpublik SOS Kinderdörfer den Namen, die Adresse und den Spendenbetrag mit und überweist den Betrag im Wege der verkürzten Zahlung direkt an die SOS Kinderdörfer. Das Mitglied kann jährlich eine Sendenquittung direkt von SOS Kinderdörfer erhalten.

c)            netzpublik wird das Mitglied bei Erreichen eines Guthabens von 10,- € per E-Mail fragen, ob das Guthaben ausbezahlt oder das Mitglied den Betrag spenden will. Sofern das Mitglied eine Auszahlung wünscht und als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes an dem Magazin mitarbeitet, teilt es dies netzpublik mit und stellt netzpublik eine Rechnung über den Auszahlungsbetrag gemäß den steuerlichen Anforderungen.

d)            Wünscht das Mitglied die Auszahlung oder Spende eines Guthabens unter 10,- € oder unterschreitet das Auszahlungsguthaben bei Auslaufen des Vertrages diesen Betrag, so wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,- € erhoben.  

11.10. Prüfungsrecht des Mitglieds. Das Mitglied hat das Recht, die Abrechnung durch einen im Einvernehmen mit netzpublik zu bestimmenden unabhängigen Wirtschaftsprüfer auf eigene Kosten überprüfen zu lassen. netzpublik wird dem Wirtschaftsprüfer Einblick in die notwendigen Unterlagen gewähren. Kommt der Wirtschaftsprüfer zu dem Ergebnis, dass die Auszahlung im Abrechnungszeitraum an alle Mitglieder insgesamt um mehr als 10 Prozent, mindestens jedoch um 300 € zu niedrig angesetzt wurde, so erstattet netzpublik dem Mitglied die Kosten des Wirtschaftsprüfers.

11.11. Keine weiteren Ansprüche. Weitergehende Ansprüche des Mitglieds, insbesondere für eingeräumte Nutzungsrechte oder Mitarbeit am Magazin sowie auf Ersatz von Auslagen oder Reisekosten sind ausgeschlossen, sofern nicht schriftlich etwas abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt auch, wenn das Mitglied keine Auszahlung seines Anteils verlangt.

11.12. VG Wort. netzpublik ist berechtigt aber nicht verpflichtet, am Tantiemenausschüttungsverfahren der VG Wort teilzunehmen. Falls netzpublik an dem Verfahren teilnimmt, wird netzpublik Artikel mit dem Zählpixel der VG Wort versehen. Sofern laut VG Wort der ausschüttungsbezogene Schwellenwert (Anzahl der Mindestaufrufe) für einen Artikel überschritten ist, meldet netzpublik der VG Wort erforderliche Einzelheiten zum Artikel (Autor, Inhalt, Art, Mitautoren, sonstige Beteiligte, Standort des Textes im Internet) und übermittelt dem Autor die Daten (Zählmarke), mit deren Hilfe der Autor seine Ansprüche als Urheber über das Meldesystem der VG WORT geltend machen kann. Die Verlagstantiemen stehen netzpublik zu und sind nicht Teil des Gesamt-Ausschüttungsbetrages.

12.        Geheimhaltung

12.1.     Pflicht zur Geheimhaltung. Das Mitglied verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nur für redaktionelle Zwecke des Magazins zu verwenden und Dritten nicht offen zu legen.

12.2.     Vertrauliche Informationen. Vertrauliche Informationen im Sinne der Ziffer 12.1 sind alle Inhalte, die im Redaktionsbereich zur Verfügung gestellt werden, insbesondere unveröffentlichte Artikelentwürfe, Themenvorschläge, Forenbeiträge, Kommentare, Hilfeseiten, Einträge im Unternehmens-Blog, sofern diese nicht als "öffentlich" gekennzeichnet sind, der Inhalt der Abrechnung nach Ziffer 11.8  sowie alle sonstigen als vertraulich gekennzeichneten Informationen.

12.3.     Keine Dritte. Keine Dritten im Sinne der Ziffer 12.1 sind andere Redaktions-Mitglieder, Mitarbeiter von netzpublik und Steuer- oder Rechtsberater des Mitglieds.

12.4.     Ausnahmen von der Geheimhaltungspflicht. Ziffer 12.1 findet keine Anwendung, wenn

a)            die vertrauliche Information rechtmäßig (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich zugänglich war oder zwischenzeitlich wurde, (ii) dem Dritten durch eine andere Person offen gelegt wurde, (iii) dem Dritten bereits anderweitig bekannt war, oder (iv) vom Dritten unabhängig entwickelt wurde, oder

b)            ein Gesetz oder eine unanfechtbare gerichtliche oder verwaltungsrechtliche Entscheidung das Mitglied zur Offenlegung verpflichtet, vorausgesetzt, dass das Mitglied netzpublik diese Entscheidung unverzüglich bekannt gibt.

13.        Datenschutz

netzpublik verarbeitet personenbezogene Daten der Redaktions-Mitglieder gemäß den "Datenschutzhinweisen für Redaktions-Mitglieder" (http://www.netzpublik.de/datenschutz). Mit diesem Vertrag stimmt das Mitglied auch der Verarbeitung seiner Daten gemäß der Datenschutzhinweise für Redaktions-Mitglieder zu.

14.        Haftungsbeschränkung

14.1.     Ausschluss in bestimmten Fällen. netzpublik haftet für Schäden, soweit diese

a)            vorsätzlich oder grob fahrlässig von netzpublik verursacht wurden, oder

b)            leicht fahrlässig von netzpublik verursacht wurden und auf wesentliche Pflichtverletzungen zurückzuführen sind, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden, oder auf die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied vertrauen darf (z.B. netzpublik erteilt dem Mitglied die ausdrückliche Erlaubnis ein fremdes Bild zu benutzen, obwohl dieses Rechte Dritter verletzt).

Im Übrigen ist die Haftung von netzpublik ausgeschlossen, außer netzpublik haftet kraft Gesetzes zwingend, etwa wegen Übernahme einer Garantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2.     Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 14.1.b) sowie bei grob fahrlässigen Verstoßes durch einfache Erfüllungsgehilfen von netzpublik (d.h. nicht Organe oder leitende Angestellte) haftet netzpublik nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangen Gewinn ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

14.3.     Mitarbeiter und Beauftragte von netzpublik. Die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 14.1 und 14.2 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von netzpublik.

15.        Laufzeit und Kündigung

15.1.     Laufzeit. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

15.2.     Ordentliche Kündigung. Dieser Vertrag kann von jeder Partei ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Das Mitglied kann hierfür die im Impressum angegebenen Kontaktdaten von netzpublik (http://www.netzpublik.de/impressum) oder das Kontaktformular (http://www.netzpublik.de/kontakt) nutzen.

15.3.     Wirkung der Kündigung. Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten, welche das Mitglied netzpublik während der Laufzeit dieses Vertrages eingeräumt hat, werden von der Kündigung nicht berührt und bestehen über das Vertragsende hinweg fort. Das Mitglied hat bis ein Jahr nach Beendigung des Vertrages Anspruch auf Beteiligung an den Gesamt-Bruttoerlösen, Ziffer 11 gilt entsprechend für diese Zeit fort. Die Verpflichtungen nach den Ziffern 10 (Freistellung), 12 (Geheimhaltung), 14 (Haftungsbeschränkung) und 16.2 (Rechtsverletzung) bleiben von der Kündigung unberührt, Ziffer 16.2 gilt bis zwei Jahre nach Vertragsende fort.

16.        Sonstiges

16.1.     Rechtswahl. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Regelungen, die zur Anwendbarkeit fremden Rechts führen würden.

16.2.     Verletzung von Rechten des Mitglieds. Erlangt das Mitglied davon Kenntnis, dass durch die Webseite (z.B. durch einen im Entwurf befindlichen Artikel) seine Rechte verletzt werden oder werden können, so teilt das Mitglied dies netzpublik vor Einleitung rechtlicher Schritte (z. B. Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungsverpflichtung) mit und gibt netzpublik die Möglichkeit, die behauptete oder drohende Verletzung zu beseitigen bzw. zu verhindern. Das Mitglied verzichtet auf den Ersatz von Kosten, die ihm aufgrund dieser Mitteilung entstehen.

16.3.     Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

16.4.     Erklärungen. Für Erklärungen, Mitteilungen und Abrechnungen gegenüber der anderen Partei nach diesem Vertrag genügt die Textform im Sinne des § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

16.5.     Keine Gesellschaft. Durch diesen Vertrag wird keine Mitgliedschaft in einer Gesellschaft (z. B. bürgerlichen Rechts) begründet.